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Die 10-jährige Garantie gilt nicht in den folgenden Fällen:

  • Die 10-jährige Garantie gilt nicht, wenn das Produkt unsachgemäß oder entgegen den in der Gebrauchsanweisung enthaltenen Empfehlungen verwendet wurde. Dies kann eine übermäßige Belastung, die Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel usw. darstellen.
  • Der Verschleiß infolge der üblichen Benutzung gilt nicht als Produktfehler und wird nicht durch die 10-jährige Garantie gedeckt. Geringfügige Schrammen, Abschürfungen oder Veränderungen des Aussehens aufgrund des üblichen Gebrauchs werden nicht als Grund für die Geltendmachung der Garantieansprüche erachtet.
  • Jedwede nicht autorisierten Änderungen, Reparaturen oder Manipulationen am Produkt durch einen Nichtfachmann können das Erlöschen der 10-jährigen Garantie zur Folge haben.
  • Der Mangel war zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Artikels vorhanden, wobei für einen solchen Mangel ein Nachlass vom Kaufpreis vereinbart wurde.
  • Sofern die natürlichen Eigenschaften der Naturmaterialien am Produkt in Erscheinung treten, handelt es sich nicht um einen Mangel (z. B. Äste, Holzmaserung, leichte Schattierungen und Furniere bei Holzprodukten, Staub- und Haaranhaftungen bei Textilbezügen, Eigenschaften des Leders, der Galvanisierung usw.). Als Mangel der Ware gelten nicht die üblichen Farb- oder Strukturunterschiede bei Natur- und Textilmaterialien, lackierten oder geölten Oberflächen, die typischen Eigenschaften von Holz, einschließlich des Geruchs, oder geringfügige Maßabweichungen bei Polstermöbeln innerhalb der Toleranzen.
  • Die Schäden sind während des Transports entstanden.
  • Als Folge der Benutzung zeigen sich Kratzer auf Holz oder Metall.
  • Die Polsterung ist durch den Gebrauch oder das Stapeln der Produkte abgenutzt.
  • Das Produkt wird durch eine Einbausteckdose oder ein Bauteil eines externen Anbieters ergänzt, welche nur durch eine zweijährige Garantie abgedeckt sind.
  • Das Produkt wird durch Rohrgeflecht eines externen Anbieters ergänzt, für das nur eine zweijährige Garantie gilt.
  • Das Produkt wird durch einen vom Kunden gelieferten Stoff eines externen Anbieters ergänzt, für den nur eine zweijährige Garantie gilt
  • Mängel, die infolge eines externen Ereignisses außerhalb der Kontrolle des Verkäufers entstanden sind – beispielsweise Naturkatastrophen, Hochwasser oder andere unvorhersehbare Ereignisse.